Schulung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen
Staplerschein ZusatzausbildungZusatzausbildung (Staplerschein Stufe 2)
Unternehmen, die spezielle Flurförderzeuge wie Schwerlaststapler oder Hochregalstapler einsetzen, sind verpflichtet, ihre Fahrer gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaft einer speziellen Zusatzausbildung zu unterziehen.
Die Schulung, bestehend aus zwei Stufen (Grundausbildung Fahrausweis für Flurförderzeuge - Stufe 1 und Zusatzausbildung am speziellen Gerät - Stufe 2), erfolgt gemäß DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) sowie DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) .
Voraussetzung:
Um an den Zusatzausbildungen teilnehmen zu können, müssen die Fahrer entweder im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sein oder einen betriebsinternen Fahrauftrag vorlegen können.
Aufbau
1. THEORETISCHE AUSBILDUNG
Rechtliche Grundlagen, spezielle Flurförderfahrzeuge in Funktion und Art, Antriebsarten des speziellen Flurförderfahrzeuges, Betrieb und Prüfungen, Umgang mit Lasten, Verkehrsvorschriften, täglicher Umgang mit dem Flurförderfahrzeug, Gefahrenstellen.
2. PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Praktische Fahr- und Stapelübungen, praktischer Umgang mit dem Flurförderfahrzeug, Inbetriebnahme und Abstellen des Fahrzeuges.
3. ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Teilnehmer absolvieren eine finale Prüfung und erhalten bei Bestehen einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Staplerschein.
Zusatzausbildung: Schwerlaststapler
Zusatzausbildung: Hochregalstapler
Individualschulung
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Schulungsinhalte, die auf Ihre spezifischen Abläufe und Gegebenheiten zugeschnitten sind. Jedes Unternehmen hat individuelle Gefahrenstellen, die beispielsweise durch eine SafetyScan-Analyse ermittelt und durch präventive Maßnahmen wie Schulungen wirksam minimiert werden können.