Die Berufsgenossenschaft schreibt es vor: Einmal jährlich sollten Staplerfahrer zur Nachunterweisung antreten. Gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 Abs.1 (BGV A1) unterweisen wir in technischen Neuerungen, neuen Vorschriften oder Änderungen im rechtlichen Bereich.
Um an der Nachunterweisung teilzunehmen, müssen die Fahrer einen gültigen Fahrausweis für Flurförderzeuge besitzen.