Setzt ein Unternehmen Gabelstapler oder andere Flurförderfahrzeuge ein, dürfen diese nur von ausgebildeten und qualifizierten Fahrern bewegt werden. Dies gewährleistet die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) ist es zwingend erforderlich, dass Fahrer von Gabelstaplern von zertifizierten und autorisierten Trainern ausgebildet werden.
Seit 2002 verlangt die Berufsgenossenschaft zudem eine mehrstufige Ausbildung für Fahrer, die mit speziellen Flurförderfahrzeugen wie Schwerlast- oder Hochregalstapler arbeiten.
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